Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grün Elektrotechnik GmbH

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Grün Elektrotechnik GmbH
und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend: „AGB“) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage einer
Photovoltaikanlage (Solar-Anlage) nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen Grün Elektrotechnik
GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Grün Elektrotechnik GmbH erbringt alle
Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf Grundlage dieser
AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten
auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung und Montage vorbehaltlos ausführen. Diese
AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der
jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Leistungsumfang
2.1 Angebote von Grün Elektrotechnik GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern Grün
Elektrotechnik GmbH diese nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet hat. Bestellungen
des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragsbestätigung durch Grün Elektrotechnik GmbH in
Text-form. Erfolgt eine solche nicht binnen 14 Tagen seit Absendung der Bestellung durch den Kunden,
so ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden
sind unwirksam. Grün Elektrotechnik GmbH behält sich vor, erst nach Ablauf der dem Kunden in
der Widerrufsbelehrung eingeräumten Frist für den Widerruf zu leisten, es sei denn, der Kunde hat in
der Widerrufsbelehrung ausdrücklich erklärt, dass er den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf
der Widerrufsfrist wünscht. Liefertermine sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich anders
vereinbart.
2.2 Grün Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen
Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags ihrerseits den zu liefernden und/oder zu
installierenden Gegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von Grün Elektrotechnik GmbH für
Vorsatz oder Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 8. bleibt unberührt. Grün Elektrotechnik GmbH wird den
Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und, wenn Grün Elektrotechnik GmbH zurücktreten will, dieses Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Grün Elektrotechnik GmbH wird dem Kunden im Fall des Rücktritts eine bereits erbrachte
Gegenleistung (z. B. Zahlung) unverzüglich zurückerstatten.
2.3 Geringfügige technische Abweichungen oder die Verwendung von Produkten anderer Hersteller
bleiben vorbehalten, soweit diese ihren Grund in der technischen Entwicklung haben, gleichwertig
oder handelsüblich sind. Die in der Bestellung enthaltene Produktbeschreibung des Herstellers
legt die Eigenschaft des zu liefernden/ einzubauenden Gegenstandes umfassend und abschließend
fest. Grün Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
2.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder
Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Voraussetzung für die betriebsfertige
Montage einer Photovoltaikanlage ist die statische Eignung/ Tragfähigkeit des jeweiligen Gebäudes
bzw. der Dachkonstruktion. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische
Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße
Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach,
frei von Asbest und vergleichbaren gefährlichen Stoffen ist Die Einholung gegebenenfalls
erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Behörde sowie
eine gegebenenfalls nötige statische Begutachtung obliegt dem Kunden.

3. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug nach den vertraglichen Zahlungsbedingungen, hilfsweise nach
den Zahlungsmodalitäten gem. Ziffer 4., gemäß der Zahlungsaufforderung durch Voltaik Energie auf
das von ihr genannte Bankkonto einzuzahlen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die jeweils geschuldete Auftragssumme ist
nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das Firmenkonto zu zahlen:
Kreditinstitut: Sparkasse HagenHerdecke IBAN: DE07 4505 0001 1000 1257 15

4. Zahlungsmodalitäten
Soweit mit dem Kunden nicht abweichend vertraglich vereinbart, gelten die Zahlungsmodalitäten
wie folgt: 35 % bei Auftragserteilung; 60 % bei Lieferung und MontageDC-seitig; 5 % nach
der Inbetriebnahme AC-seitig – jeweils vom Brutto-Endbetrag. Diese Zahlungsmodalitäten gelten
unabhängig von der Zulassung der Anlage durch den Energieversorger oder deren tatsächlicher
Inbetriebnahme.

5. Pauschalierter Schadenersatz
Kann Grün Elektrotechnik GmbH die vereinbarte Leistung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens
des Kunden dauerhaft nicht erbringen, so steht Grün Elektrotechnik GmbH nach Bestimmung einer
angemessenen Frist zur Beseitigung des Leistungshindernisses ein Kündigungsrecht zu. Nach
Kündigung steht Grün Elektrotechnik GmbH ein pauschalierter Schadenersatzanspruch gegen den
Kunden in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu. Dies gilt nicht, wenn und soweit der
Kunde nachweist, dass Grün Elektrotechnik GmbH hieraus kein oder nur ein geringerer als der
pauschalierte Schaden entstanden ist. Neben diesem Schadensersatzanspruch hatGrün
Elektrotechnik GmbH einen Anspruch auf anteilige Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits
erbrachten Leistungen und Aufwendungen, mit der Maßgabe, dass diese anteilige Vergütung und
der Schadenersatz gemäß dieser Ziffer in ihrer Summe 100 % der Auftragssumme nicht übersteigen
dürfen.

Stand: Mai 2024

6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Grün
Elektrotechnik GmbH. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vertragsgegenstände untersagt. Bei Pfändungen,
Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Grün
Elektrotechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu
behandeln. Der Kunde hat Grün Elektrotechnik GmbH unverzüglich von allen Beschädigungen zu
unterrichten.

7. Lieferung/Leistung
Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage wird voraussichtlich durch Bestimmung eines zeitlichen
Rahmens im jeweiligen Kaufvertrag vereinbart.
Der Beginn der von Grün Elektrotechnik GmbH angegebene zeitliche Rahmen für die Lieferung setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Hat Grün Elektrotechnik GmbH im Vertrag einen
zeitlichen Rahmen für die Lieferung und Montage genannt und zur rechtlichen Grundlage für die
Auftragserteilung gemacht, verlängert sich dieser ohne weiteres bei Streik und in Fällen höherer
Gewalt (s. u.), und zwar für die Dauer der Verzögerung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund vergleichbarer
Ereignisse, die Grün Elektrotechnik GmbH die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel,
Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Subunternehmern
oder sonstigen Dienstleistern der Grün Elektrotechnik GmbH eintreten – sind selbst bei
verbindlich vereinbarten zeitlichem Rahmen bzw. Terminen weder von Grün Elektrotechnik GmbH
zu vertreten noch zu entschädigen. Sie berechtigen Grün Elektrotechnik GmbH, die Lieferung bzw.
Leistung, um die Dauer des Bestehens der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.

8. Haftung
Die Haftung von Grün Elektrotechnik GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen und deliktisches
Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben, Körper und
Gesundheit des Kunden oder Dritter betroffen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in
Fällen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung von Garantien. Auch die Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt. Soweit Grün Elektrotechnik GmbH für
leicht fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten haftet, ist die Haftung jedoch auf die
vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Grün Elektrotechnik
GmbH.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Grün Elektrotechnik GmbH gegenüber innerhalb von
4 Wochen nach Kenntnis von einem Mangel anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der
vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn Grün Elektrotechnik
GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen haben sollte. lst der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel
unverzüglich gegenüber Grün Elektrotechnik GmbH anzuzeigen. Alle Mängel müssen gegenüber
Grün Elektrotechnik GmbH schriftlich angezeigt werden.
Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der
Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt
oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich Grün Elektrotechnik
GmbH das Recht vor, Mängel-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche abzulehnen. Werden vom
Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße
lnstandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von Grün Elektrotechnik GmbH gelieferten
Gegenständen vorgenommen, so erlöschen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen
alle Mängel-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber Grün Elektrotechnik GmbH.

9. Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch
Kündigt der Kunde den Vertrag nach § 648 BGB oder tritt er mit Einverständnis der Grün
Elektrotechnik GmbH aus nicht von dieser zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor Grün
Elektrotechnik GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist Grün Elektrotechnik
GmbH berechtigt, eine pauschale Vergütung i. H. v. 15 % der Nettoauftragssumme zu verlangen.
Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und
Aufwendungen Grün Elektrotechnik GmbH eine niedrigere Vergütung als die vorstehende 15%ige
Pauschale gerechtfertigt ist.
Grün Elektrotechnik GmbH ist abweichend zu vorstehendem Satz 1 berechtigt, anstelle der
Pauschale die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen u. ä. nach Maßgabe des §
648 BGB zu verlangen.

10. Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller
Grün Elektrotechnik GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen
Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem
Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung
zur Beschaffenheit durch Grün Elektrotechnik GmbH verbunden ist. Es wird in diesem
Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch Grün Elektrotechnik GmbH
abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der
Hersteller.

11. Sonstiges (Gerichtsstand/anwendbares Recht)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Iserlohn, bei Zuständigkeit des Landgerichts, das
Landgericht Hagen.
Ist der Kunde Verbraucher und hat der Kunde seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland, so ist München nicht ausschließlicher Gerichtsstand, ausschließliche
Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UNKaufrechts.